EUDie EU-Kommission hat ihren Fahrplan zur Ankurbelung der Wirtschaft im EU-Bereich vorgelegt, in welchem auch Massnahmen im Bereich der betrieblichen Altersversorgung enthalten sind. In einer Mitteilung heisst es: “In diesem Bereich dürfte der heute vorgelegte Gesetzgebungsvorschlag mit neuen Vorschriften für die betriebliche Altersversorgung (EbAV 2) einen Beitrag zur Erhöhung der langfristigen Anlagen leisten. Der Vorschlag hat im Wesentlichen drei Ziele:

  • Gewährleistung eines angemessenen Schutzes der Versorgungsanwärter;
  • Ausschöpfung der Vorteile des Binnenmarktes für die betrieblichen Altersversorgungssysteme durch Beseitigung der Hindernisse für die grenzübergreifende Erbringung von Dienstleistungen;
  • Stärkung der Fähigkeit der betrieblichen Altersversorgungssysteme, in Finanzinstrumente mit einem langfristigen wirtschaftlichen Profil zu investieren, und damit Stärkung der Finanzierung des realwirtschaftlichen Wachstums.”

Zur Umsetzung wurde eine neue Richtlinie zur betrieblichen Vorsorge (IORP) erarbeitet (EbAV) mit dem Ziel der verbesserten Transparenz und Governance zur Stärkung grenzüberschreitender Aktivitäten und Förderung langfristiger Investments.

Der Verband der Firmenpensionskassen (VFPK) ist mit dem Richtlinienentwurf nicht glücklich. Institutional Money schreibt dazu: “Der Verband begrüßt, dass die EU Kommission wie angekündigt darauf verzichtet, neue quantitative Anforderungen an die Eigenkapitalausstattung in den Entwurf hinein zu formulieren. Darüber hinaus kann der Verband mit vielen der vorgeschlagenen Regelungen für grenzüberschreitend tätige Pensionskassen und zur Governance, leben. Allerdings sind quantitative Anforderungen, wie sie Solvency II definiert, nicht zuletzt durch die vagen Formulierungen zum Risikomanagement noch nicht vom Tisch.”

“Der Richtlinienentwurf bestätigt das Unverständnis der Brüsseler Kommission über die Funktionsweise der betrieblichen Altersvorsorge und den Charakter regulierter Pensionskassen. „Dieser Richtlinienentwurf wie auch die Diskussion um die Einbeziehung der bAV in die PRIPs-Verordnung zeigen, dass die Kommission betriebliche Altersvorsorge wie individuelle Lebensversicherungen oder sonstige Finanzprodukte behandeln möchte. Das verkennt den  Charakter der betrieblichen Altersversorgung vollkommen. Insbesondere regulierte Pensionskassen, wie sie im VFPK organisiert sind, erbringen eine Sozialleistung, die im Arbeitsrecht verankert ist und bei der Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam entscheiden, wie sie ihr Geld anlegen“ macht Helmut Aden (Präsident der VFPK) den Unterschied deutlich. „Sie stehen nicht im Wettbewerb und unterstehen bereits der strengen nationalen Aufsicht durch die BaFin.“

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