Das Vorsorgeforum hat seine Stellungnahme in Zusammenarbeit mit den im Forum vertretenen Fachverbänden erarbeitet. Direkt beteiligt waren, ASIP, Aktuarvereinigung und Versicherungsverband.

Das Vorsorgeforum unterstützt das koordinierte Vorgehen bei der Reform bei AHV und BVG, fordert aber, dass Prioritäten gesetzt und nicht dringliche Elemente auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden.

Zum Thema Rentenalter schreibt das Vorsorgeforum: “Ein übereinstimmendes Referenzalter für Frau und Mann ist nicht zuletzt unter Beachtung der Bundesverfassung überfällig. Ob aber in der Tat die Erhöhung des Rentenalters für Frauen um ein Jahr über einen Zeitraum von sechs Jahren zu verteilen ist, möchten wir bezweifeln.

Gleichzeitig ist festzustellen, dass angesichts der weiterhin stark zunehmenden Lebenserwartung mit dem Referenzalter 65 nicht das letzte Wort gesprochen sein kann. Da mit der Reform ein ungefährer Zeitraum bis 2030 abgedeckt werden soll, kann davon ausgegangen werden, dass bis dahin die durchschnittliche Rentenbezugsdauer sich verglichen mit heute um weitere zwei bis drei Jahre verlängern dürfte. Es wäre unverantwortlich, diese Entwicklung zu übersehen und aus politischer Rücksichtnahme auf allfällige Empfindlichkeiten die sich damit aufdrängenden Massnahmen zu versäumen. Mit anderen Worten, es ist der Raum offenzuhalten für eine spätere Erhöhung des Rentenalters über 65 Jahre hinaus, weil andernfalls das Leistungsniveau nicht zu halten sein wird.

Zum Umwandlungssatz heisst es: “Die Zustimmung zur Senkung auf einen Satz auf 6% erfolgt im Wissen, dass bis zum Zeitpunkt der Inkraftsetzung der Reform dieser durchaus überholt sein könnte und der Gesetzgeber darauf entsprechen reagieren muss.

Als notwendig erachten wir darüber hinausgehend, den Umwandlungssatz zu entpolitisieren und – wie in der Stellungnahme des ASIP festgehalten – längerfristig seine Festlegung aufgrund objektiver Kriterien einem gewissen Mechanismus zu unterstellen. Es kann nicht sein, dass wegen der absehbaren Entwicklung der biometrischen Daten sowie der Unwägbarkeiten der Kapitalmärkte stets wieder erneut ein umfangreicher gesetzgeberischer Apparat für die Anpassung des MUWS in Bewegung gesetzt werden muss, verbunden mit jahrelangen und aufreibenden politischen Auseinandersetzungen, die an der finanziellen Leistungsfähigkeit der Pensionskassen nichts ändern, sondern erfahrungsgemäss nur Unsicherheit unter den Versicherten schüren und die administrativen Aufwendungen erhöhen.”

Zu den Ausgleichszahlungen für die Uebergangsgeneration wird festgehalten: “Zum Ausgleich der Leistungseinbussen durch die Senkung des Umwandlungssatzes schlägt der Bundesrat die Ausrichtung von Einmalzahlungen an Versicherte vor, die aufgrund ihres Alters keine volle Kompensation erwarten dürfen. Laut Darstellung des BSV betrifft dies Personen ab Alter 40. Das bedeutet: die Übergangsgeneration umfasst 25 Jahrgänge, für welche während der entsprechende Zeitdauer diese Zahlungen zu erbringen wären.

Das würde die Führung einer doppelten Schattenrechnung bei den Pensionskassen voraussetzen was nicht nur mit zusätzlichem administrativem Aufwand und entsprechenden Kosten verbunden wäre, es käme auch zu unerwünschten Solidaritäten. (…) Unseres Erachtens noch stärker ins Gewicht fällt jedoch, dass während der Dauer von 25 Jahren mit hoher Wahrscheinlichkeit mit einer erneuten Anpassung des Mindestumwandlungssatzes zu rechnen ist. Wie dann die sich überlappenden Kompensationen und Ausgleichsmechanismen funktionieren sollen, ist bei aller Phantasie schwer vorstellbar.

Zu empfehlen ist deshalb die vom Pensionskassenverband ASIP vorgeschlagene dezentrale Lösung, welche die Finanzierung der Leistungsgarantie über eine Zeitdauer von zehn Jahren den Kassen überlässt.

Beim Thema Lega Quote schreibt das Vorsorgeforum: “Die Vorschläge des Bundesrats zur Erhöhung der Mindestausschüttungsquote (Legal Quote) erfolgen überraschend, zumal vorgängig weitere Abklärungen versprochen wurden. Wir anerkennen, dass die Frage auf der politischen Traktandenliste steht und geklärt werden muss, aber wir halten den vom Bundesrat vorgenommenen Vorschlag in dieser Form für nicht angebracht.

Wir befürworten alle Massnahmen, welche die Transparenz in diesem Sektor erhöhen und für die Vorsorgeeinrichtungen besseren Aufschluss über die Konsequenzen unterschiedlicher Lösungen geben. Damit würde sich auch die Konkurrenz zwischen den Anbietern mit Vollversicherung und autonomen Sammelstiftungen verstärken. Das dirigistische und marktwirtschaftlich grundsätzlich fragwürdige Instrument der Legal Quote könnte damit in seiner Bedeutung reduziert und mit effizienteren und griffigeren Mechanismen ersetzt werden.
Im Rahmen der Altersvorsorge 2020 ist deshalb auf diese Massnahme zu verzichten oder zumindest auf die Ergebnisse der in Auftrag gegebenen Studien zu warten.”

  Stellungnahme Vorsorgeforum