schwyzDie schon heute rechtlich selbständige Pensionskasse des Kantons Schwyz (PKS) soll auch organisatorisch und finanziell verselbständigt und die seit 2008 bestehende Unterdeckung bis Ende 2021 ausfinanziert werden. Das sieht das neue Pensionskassengesetz vor.

Vorgesehen ist, dass der Kanton auf Anfang 2015 eine Einmaleinlage von 38,9 Mio. Franken leistet. Die restliche Unterdeckung soll mit Sanierungsbeiträgen von Arbeitgebern und aktiv Versicherten (je 1 Prozent des AHV-pflichtigen Jahresverdienstes) bis 2021 abgebaut werden. Konkret wird der Kanton dafür von 2015 bis voraussichtlich 2022 nochmals mit durchschnittlich 1,9 Mio. Franken pro Jahr belastet.

Auch die Rentenbezüger sollen dazu beitragen, die Unterdeckung zu eliminieren. Deshalb will man den bisherigen Anspruch auf die halbe Teuerungsanpassung aufheben und die Ehegattenrente um 10 Prozent reduzieren.

  Luzerner Zeitung / Mitteilung Kt. Schwyz