Der Pensionskassenverband hält zur Botschaft Altersvorsorge 2020 fest:

“Der Schweizerische Pensionskassenverband ASIP appelliert an die Eidgenössischen Räte, das vom Bundesrat präsentierte Reformpaket der Altersvorsorge 2020 zu beraten und nicht zurückzuweisen. Der Reformbedarf sei ausgewiesen und eine Diskussion über die Zukunft der Altersvorsorge dringend notwendig. Das Parlament müsse auf die Revisionsvorlage eintreten und diese behandeln.

«Je länger wir zuwarten, umso rascher, und damit schmerzvoller müssten die dann beschlossenen Massnahmen umgesetzt werden», so ASIP-Direktor Hanspeter Konrad. Um die Reform  rechtzeitig einzuleiten, fordert der ASIP, dass das Parlament darauf eintritt und dann entscheidet, ob es an einem Mantelerlass festhalten oder sich auf die Behandlung konkreter Schwerpunkte konzentrieren will. Wichtig seien die Inhalte und dass das Volk eine Gesamtsicht behalten kann, wenn es darüber abstimmt. Dies sei auch mit Teilpaketen möglich, sofern sie gleichzeitig zur Abstimmung kommen. Es müssen aber verträgliche Teilpakete  sein, die auf  umstrittene Elemente, wie z.B. die Frage der Witwenrente,  verzichten.

Der ASIP hätte es begrüsst, wenn der Bundesrat – nach Kenntnisnahme der Vernehmlassungsergebnisse – die Vorlage auf seine politische Tauglichkeit überprüft und zusätzlich gestrafft hätte. Diese Aufgabe könne aber auch das Parlament wahrnehmen. Im Vordergrund steht für den ASIP die Sicherung der Altersvorsorge im Bereich der 1. und 2. Säule ohne Leistungsreduktionen. Dazu gehört u.a. die Anpassung des Mindest-Umwandlungssatzes an die erfreulicherweise weiterhin steigende Lebenserwartung und an die Entwicklung der Kapitalmärkte mit griffigen flankierenden Massnahmen zur Aufrechterhaltung des Leistungsniveaus.”

  ASIP