imageDie Aargauische Pensionskasse schreibt in ihrem Newsletter: “Der Zinssatz für die Sparguthaben der Versicherten wird vom Vorstand der APK jeweils Ende Jahr für das folgende Jahr festgelegt. Der Vorstand entscheidet unabhängig von dem durch den Bundesrat festgesetzten eidgenössischen BVG-Mindestzins über die Höhe des Sparzinses.

Die äusserst guten Resultate an den Aktienmärkten konnten 2013 die Verluste, resultierend aus leicht steigenden Zinsen und fallenden Rohstoffpreisen, kompensieren. Das sehr tiefe Zinsniveau belastet jedoch weiterhin die Anlagetätigkeit. Das Anlagejahr wird für die meisten Pensionskassen trotzdem befriedigend verlaufen sein. Erste Schätzungen seitens der APK deuten auf eine Jahresperformance von rund plus 4.5 % hin. Dieses positive Anlageergebnis vermag die Kosten für die Verzinsung der Sparguthaben (2013: 1.5 %) und Vorsorgekapitalien der Renten (3.5 %) abzudecken. Die infolge der höheren Lebenserwartung notwendige Aufstockung der Vorsorgekapitalien des Alt-Rentenbestandes belastet jedoch das Ergebnis und damit den Deckungsgrad. Der Deckungsgrad wird voraussichtlich bei rund 96 % (wie per Ende 2012) verharren. Entsprechend bleibt kein Raum für eine höhere Verzinsung der Sparguthaben als 1.5 %.”

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