Verschiedene Pensionskassen laufen bei den Banken mit der Rückforderung von Retrozessionen – Vertriebsentschädigungen und ähnliche Vergütungen auf. Trotz Bundesgerichtsurteil täten sich Banken und Vermögensverwalter mit dem Thema schwer, sagt etwa Thomas Schönbächler, Chef der BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich laut Tages-Anzeiger. Deshalb kündigt er rechtliche Schritte an: «Mit dem nötigen Druck haben wir bereits erste Resultate erzielt und werden mit grosser Wahrscheinlichkeit auch gegen namhafte Banken den Rechtsweg beschreiten.» Er hoffe, dadurch auch eine Signalwirkung zu erzielen. Gerade kleinere Pensionskassen scheinen nur darauf zu warten, bis eine grosse Kasse klagt. Man beobachte zurzeit, ob es zu einer Klage komme, sagte etwa der Geschäftsführer einer Ostschweizer Pensionskasse gegenüber dem «Tages-Anzeiger».

Hanspeter Konrad, Direktor des ASIP, bestätigt, dass die Verantwortlichen der Kassen bei den Finanzinstituten «immer wieder auf Widerstand» stossen. Notfalls müsse man sie zur Transparenz zwingen. Die BVK ist nicht die einzige Pensionskasse, die rechtliche Schritte erwägt. Konrad sagt: «Verschiedene Pensionskassen prüfen Klagen.» Der Verband hat seine rund 1000 Mitglieder aufgefordert, in der Sache «hart zu bleiben».

  ASIP Fachmitteilung