Die Pensionskasse SBB schreibt in einer Mitteilung an die Versicherten: “Erstmals seit Jahren erreichte der Deckungsgrad per Ende Jahr wieder einen Wert über 100%. Allerdings ist die Decke noch immer dünn, und es fehlen die Schwankungsreserven, die unserer Kasse die so wichtige Stabilität verleihen könnten. Die positive Entwicklung erlaubt es, die seit 2010 von Arbeitgeber und Versicherten paritätisch erhobenen Sanierungsbeiträge von je 2,5% des beitragspflichtigen Lohnes per sofort aufzuheben. (…)

Ohne Gegenmassnahmen ist damit zu rechnen, dass die seit Jahren beobachtete Umverteilung von den aktiven Versicherten zu den Rentenbezügern andauern wird. Die PK SBB hat berechnet, dass seit 2007 jährlich rund 300 Millionen Franken zu Gunsten der Rentenbezüger umverteilt wurden.

Der Stiftungsrat hat deshalb in den letzten Monaten eine Vielzahl möglicher Massnahmen zur nachhaltigen Stabilisierung der PK SBB und zur langfristigen Sicherung der Renten der heutigen und künftigen Rentner vertieft analysiert. Zu den im Rahmen des «Massnahmenpakets 2017» geprüften Varianten gehört auch die Einführung eines variablen Rentenmodells (VRM ). Es ist das erklärte Ziel der PK SBB und der SBB, dass die Massnahmen für die Versicherten nicht zu einem Leistungsabbau führen. Die angedachten Massnahmen sind mit erheblichen finanziellen Konsequenzen verbunden und können von der PK SBB nicht alleine getragen werden. Die SBB ist sich ihrer Verantwortung als attraktive Arbeitgeberin bewusst, kennt die Konsequenzen der angedachten Massnahmen und will die PK SBB bei ihren Anstrengungen unterstützen. Zu diesem Zweck werden derzeit entsprechende Finanzierungsmöglichkeiten geprüft.

Der Stiftungsrat hat die Verzinsung der Altersguthaben der aktiven Versicherten für 2013 beim BVG-Mindestzins von 1,5 % festgelegt. Für das laufende Jahr 2014 werden sämtliche Kapitalflüsse 2 mit 1,75 % verzinst. Über die Verzinsung der Altersguthaben im Jahr 2014 wird der Stiftungsrat wie gewohnt Ende Jahr beschliessen.”

  Mitteilung PK SBB