SNAGHTML21e8d8Die PKRück hat in Zusammenarbeit mit dem Institut für Versicherungswirtschaft und mit dem Institut für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis der Universität St. Gallen eine breit angelegte Studie zur Invaliditätsentwicklung in der Schweiz durchgeführt. Den Schwerpunkt der Studie bildet die prospektive Einschätzung der Invaliditätsentwicklung. Die im Rahmen der Studie befragten Experten gehen mehrheitlich von einer stabilen bis leicht rückläufigen Gesamtentwicklung aus. Die Analyse der einzelnen Einflussfaktoren auf das Invaliditätsrisiko zeigt jedoch auf, dass die derzeitige Entwicklung der tiefen IV-Neurenten möglicherweise nicht nachhaltig ist, und allenfalls wieder mit einer steigenden Invalidisierung gerechnet werden muss.

Die Tatsache, dass mit der 1. und 2. Säule zwei Finanzierungsparteien bestehen, aber faktisch nur eine, die 1. Säule, bestimmt, hat weitreichende, insbesondere finanzielle Konsequenzen für die 2. Säule. Gemäss Analysen der Studie ist für Personen, die einen Anspruch auf volle Invalidenrentenleistungen haben, bereits mit einem Einkommen in Höhe von 78’400 Franken die Invalidenrente aus der 2. Säule höher als diejenige aus der 1. Säule.

Für die 2. Säule, bei welcher die Höhe der Leistungen stärker lohnabhängig festgelegt wird, stellt sich insbesondere die Frage, ob die allgemeine Entwicklung in der 1. Säule auch Rückschlüsse auf die finanziellen Leistungen der Vorsorgeeinrichtungen gibt. Hier zeigen die Ergebnisse der Studie, dass insbesondere der Personenkreis mit höheren Löhnen bzw. mit Löhnen über 130’000 Franken mit einem Rückgang der IV-Neurenten von 28.6% weniger stark vom allgemeinen Rückgang (47,8%, zwischen 2003 und 2012) betroffen ist. In der Folge stieg auch ihr Anteil an den Invaliditätsneurenten von 8,0% im Jahre 2003 auf 10,9% im Jahre 2012. Dies ist für die Vorsorgeeinrichtungen insbesondere entscheidend, da die Einkommensgruppe mit Löhnen von über 130’000 in den vergangenen zehn Jahren um 74,6% angewachsen ist. Die Vorsorgeeinrichtungen sind daher gut beraten, aufgrund der Invaliditätsentwicklung der ersten Säule keine unmittelbaren Rückschlüsse auf ihre finanzielle Belastung vorzunehmen.

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