Die Aargauische Pensionskasse APK ist mit dem Urteil des Versicherungsgerichts Aargau zum Fall Rudolfstetten nicht einverstanden und zieht den Fall weiter ans Bundesgericht. In einer Mitteilung schreibt dazu die APK: “Die ausgetretene Gemeinde Rudolfstetten, die jegliche Nachschusspflicht bestritt, wurde von der APK eingeklagt. Das Versicherungsgericht Aargau verpflichtete die Gemeinde im Oktober 2013 zur Zahlung der BVG-Unterdeckung zuzüglich Zins und lehnte die darüber hinausgehende Forderung der APK ab. Nach eingehender Analyse des kantonalen Urteils beschloss die APK, dieses an das Bundesgericht weiterzuziehen. Die APK ist damit bestrebt, einige Grundsatzfragen um die Höhe der Nachschusspflicht durch einen höchstrichterlichen Entscheid beantworten zu lassen. Die Dimension der komplexen, grundsätzlichen Fragestellungen verlangt im Interesse der heute angeschlossenen Arbeitgeber und Versicherten einen Weiterzug.”

  Mitteilung APK /   Entscheid Vers. Gericht