Der Schweiz. Gewerkschaftsbund schreibt auf seiner Website: “Die Mehrheit der BVG-Kommission beantragt dem Bundesrat, den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge für das Jahr 2014 vom historischen Allzeittief von 1,5 % leicht auf 1,75 % anzuheben. Der Antrag geht in die richtige Richtung, ist aber zu zaghaft. Angesichts der andauernd guten Ertragslage ist eine deutlichere Anhebung verlangt. Der SGB fordert wie die übrigen Arbeitnehmerorganisationen den Bundesrat auf, den Mindestzinssatz auf 2,25 % anzuheben.

Die meisten Vorsorgeeinrichtungen haben 2012 eine weit höhere Performance (7 % nach einer Swisscanto-Umfrage) als 1,5 % erzielt. Auch in den Jahren zuvor lag der Mindestzinssatz meist unter der durchschnittlichen Performance der Vorsorgeeinrichtungen. Den Versicherten jedoch wurde trotz guter Ertragslage meist nur der Mindestzins von 1.5 % gutgeschrieben. Diese einseitige Politik führt bei den Versicherten berechtigterweise zum Gefühl, andauernd den Kürzeren zu ziehen.

Der Bundesrat muss diese schiefe Gewichtung der Interessen nun bei der Festlegung des Mindestzinssatzes für 2014 korrigieren. Er muss dem Nachholbedarf bei den Versicherten und den Renditen der marktgängigen Anlagen Rechnung tragen. Denn auch im laufenden Jahr ist der Anlageerfolg gut. Deshalb ist eine Anhebung des Mindestzinssatzes auf 2,25 % angezeigt.”

pw. Wir stellen fest, dass es der BVG-Kommission erneut gelungen ist, bei seiner Empfehlung genau die Mitte zwischen den Vorstellungen der Versicherer (1,25%) und den Gewerkschaften (2,25%) mit 1,75% zu treffen. Zu erinnern ist (falls an dieser Stelle überhaupt nötig), dass es sich um einen Mindestzins handelt und es den PKs frei steht, mehr zu geben.  

  SGB