Nicht wenige Schweizer planen, nach der Pensionierung auszuwandern. Um sich nicht zu verkalkulieren, ist dabei die Aufstellung eines Budgets nützlich. Wichtig ist auch die Frage der Doppelbesteuerungsabkommen, schreibt Michael Ferber in der NZZ.

Laut Sven Pfammatter vom Finanzdienstleister VZ Vermögenszentrum ist die Steuerthematik bei vielen Auswanderern das wichtigste Thema. Im Allgemeinen ist in der Schweiz auf Pensionskassenrenten eine Quellensteuer zu zahlen, wenn der Bezüger im Ausland wohnt. Besonders relevant ist dies gemäss Pfammatter, wenn die Rentner in Länder auswandern, mit denen die Schweiz kein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geschlossen hat. DBA können schliesslich vorsehen, dass der Betroffene diese im Auswanderungsland zurückfordern kann. Gebe es kein DBA zwischen dem neuen Land und der Schweiz, droht gemäss dem Berater die Gefahr, dass die Rente zweimal versteuert werden muss.

Für Kapitalbezüge aus der beruflichen Vorsorge oder der Säule 3a gilt dies ebenfalls. Die Quellensteuer-Tarife seien in einigen Kantonen deutlich niedriger als die Tarife für die Kapitalauszahlungssteuer, die für in der Schweiz Wohnende gelten, heisst es in einer VZ-Publikation. Diese weist auch darauf hin, dass nicht die Quellensteuer-Tarife am bisherigen Wohnort des Kapital-Bezügers in der Schweiz massgebend sind, sondern der rechtliche Sitz der Vorsorge- oder Freizügigkeitsstiftung, die das Guthaben auszahlt.

  NZZ