Die Basellandschaftliche Pensionskasse (BLPK) wird im Herbst laut Artikel in der Basler Zeitung  erstmals von all ihren Rentenbezügerinnen und -bezügern mit Wohnsitz in der Schweiz einen amtlich beglaubigten Lebensnachweis verlangen. Dieser soll inskünftig durch die Pensionisten «in regelmässigem Turnus» vorgelegt werden, wie die BLPK schreibt.

Laut Claude Schneider, Leiter Kundendienst Arbeitgeber bei der BLPK, erfolgt diese Massnahme insbesondere auf Empfehlung der Revisionsstelle Ernst & Young Basel, «um Missbräuche zu verhindern», wie Schneider sagt. Dies, obwohl die BLPK durch Rücksendung von nicht zustellbaren Kundenzeitschriften eigentlich schon über ein griffiges Instrument zur Vermeidung solcher Fälle verfügt.

Die amtlich beglaubigten Lebensnachweise wird die Basellandschaft­liche Pensionskasse in geeigneter Form verlangen. Die Modalitäten seien allerdings noch nicht genau fixiert, sagt Claude Schneider. Klar ist für Schneider aber, dass für die Kasse mit dem Lebensnachweis «grösstmögliche Sicherheit» verbunden ist.

Bei der BLPK waren per 31. Dezember 2012 rund 8900 Rentenbezügerinnen und -bezüger registriert. An diese wird pro Jahr eine Gesamtrentensumme von 286 Millionen Franken aus­bezahlt.

  baz