Der Versicherungsverband schreibt zum Thema Stellenwechsel und Pensionskasse: “Spezielle Aufmerksamkeit ist geboten, wenn sich die neue Vorsorgeeinrichtung in Unterdeckung befindet. Kommt es bei einer solchen Vorsorgeeinrichtung zu einer Teilliquidation, beispielsweise wegen der Entlassung eines grösseren Teils der Belegschaft, so erleidet auch der neu eingetretene Versicherte einen der prozentualen Unterdeckung der Vorsorgeeinrichtung entsprechenden Verlust auf seinem gesamten Vorsorgeguthaben – also einschliesslich der eingebrachten Freizügigkeitsleistung. Dies ist besonders dann problematisch, wenn die Teilliquidation relativ kurz nach den Eintritt erfolgt. Für Arbeitgeber, die sich für eine Vollversicherung ihrer Vorsorgeeinrichtung (Risiko- und Sparteil) durch eine Lebensversicherungsgesellschaft entschieden haben, fallen die Risiken weg, die sich aus einer Unterdeckung der Vorsorgeeinrichtung ergeben können.”

  SVV