Der Pensionskassenverband schreibt in einer Mitteilung über den Bericht zu den Ergänzungsleistungen zur AHV und IV: “Der ASIP begrüsst die umfassende Auslegeordnung im Zusammenhang mit den Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV. Er begrüsst insbesondere, dass keine voreiligen Schlüsse gezogen werden. Der Bericht hält fest, dass bezüglich der Kapitalbezüger, die nachträglich EL beziehen, bis heute verlässliche Zahlen fehlen und dass diese zuerst umfassend erhoben werden müssen, bevor man über Massnahmen nachdenken kann. Gemäss ASIP muss massgebend sein, wie viele Kapitalbezüger EL-Leistungen beziehen, nicht jedoch, wie viele EL-Bezüger einen Kapitalbezug gemacht haben. Diese letzte Zahl würde zu falschen Schlüssen führen.

Die Aussagen im Bericht des Bundesrats bestätigen die bisherige Haltung des ASIP, der immer darauf hingewiesen hat, dass bis heute keine erhärtete, wissenschaftlich untermauerte Korrelation zwischen Kapitalbezug und nachfolgendem EL-Bezug besteht. Ohne konkrete Zahlen auf den Tisch zu legen, werde seitens der Ausgleichskassen immer wieder pauschal behauptet, Kapitalbezüger würden ihr BVG-Geld verprassen und seien anschliessend auf von den Steuerzahlern finanzierte Ergänzungsleistungen angewiesen. Dabei zitierten sie oft den Anteil Kapitalbezüger an den EL-Bezügern. Diese Zahl sage jedoch nichts darüber aus, wie die Kapitalbezüger generell mit ihrem Kapital umzugehen wissen und ob die Problemfälle eine verschwindend kleine, eine kleine oder eine grosse Minderheit darstellen. So oder so handle es sich um eine Minderheit. Bevor allfällige Korrekturen eingeleitet werden, brauche es richtigerweise Zahlen, die brauchbare Aussagen zur Frage liefern, ob der Kapitalbezug überhaupt ein nennenswertes Problem darstellt.

Der ASIP plädiert daher dafür, an der heutigen Lösung ohne grundlegend neue Erkenntnisse nichts zu ändern.

  Bericht Ergänzungsleistungen