Der Mindestzinssatz in der obligatorischen Beruflichen Vorsorge wird gemäss Bundesratsbeschluss im kommenden Jahr von 1.5% auf 1.75% angehoben. Der Bundesrat folgt damit der Empfehlung der BVG-Kommission. Als Begründung wird dazu vom BSV mitgeteilt: “Die Aktienanlagen entwickelten sich positiv. Der Swiss Market Index konnte beispielsweise 2012 um 14.9 Prozent und 2013 bis Ende September um 17.6 Prozent zulegen. Auch die Immobilien wiesen gemäss Wüest und Partner Index 2012 eine Performance von 6.8 Prozent auf.

Auf der anderen Seite sind die Kurse der festverzinslichen Obligationen gefallen, weil die Zinssätze der Bundesobligationen und übrigen Anleihen angestiegen sind. Steigende Zinssätze sind für die Vorsorgeeinrichtungen zwar grundsätzlich langfristig positiv, führen aber zu Kursverlusten bei bestehenden Anleihen.

Insgesamt ergibt sich jedoch ein positives Bild. Der Pictet BVG-Index 93, welcher aus 25% Aktien und 75% Obligationen besteht, konnte im letzten Jahr 5.9 Prozent und in diesem Jahr bis Ende September 2.8 Prozent zulegen. Die Performance der Pensionskassen ist demnach zufriedenstellend. Schätzungen des Bundesamtes für Sozialversicherungen gehen davon aus, dass die Kassen im letzten Jahr eine durchschnittliche Performance von 6.7 Prozent und in diesem Jahr bis Ende August eine solche von 4.3 Prozent aufwiesen.”

  Mitteilung BSV