Das Bundesamt für Sozialversicherungen BSV liess die Qualität von IV-Gutachten von Personen mit psychischen Störungen aus den Jahren 2008 und 2009 durch ein Forschungsteam der Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel evaluieren. Ungenügende formale Qualität und regionale Unterschiede waren die Hauptergebnisse dieser Studie. Sie flossen in die Erarbeitung von Qualitätsleitlinien für die psychiatrische Begutachtung in der Invalidenversicherung ein, die inzwischen eingeführt wurden und für alle in der IV-Begutachtung tätigen Ärztinnen und Ärzte verbindlich sind. Eine zweite Evaluation soll in ein paar Jahren überprüfen, ob mit der Einführung der Leitlinien Qualitätsfortschritte erreicht werden konnten.

 Mitteilung BSV