Frage: Ich möchte eine Wohnung kaufen. Das Eigenkapital kann ich aus der Pensionskasse vorbeziehen. Nun gibt es aber Verlustscheine aus ­einem Konkurs vor zwölf Jahren ­gegen mich. Sind die ein Problem?

Der Beobachter meint ja. “Mit dem Vorbezug geht das Pensionskassenkapital in Ihr freies und somit pfändbares Ver­mögen über. Die gegen Sie ausgestellten Verlustscheine verjähren erst nach 20 Jahren. Bis dahin können Gläubiger jederzeit die Betreibung ein­leiten.”

 Beobachter