Travail.SuisseDie Gewerkschaft Travail.Suisse hat sich auf ihrer Website zur Erhöhung des Mindestumwandlungssatzes geäussert. Sie hält fest, dass sie die gestiegene Lebenserwartung und die tiefen Renditen anerkennen würde. Eine Senkung des UWS schliesse sie deshalb nicht apriori aus. Als Voraussetzung dafür fordert sie aber Ausgleichsmassnahmen zur Garantie der Rentenhöhe. Den Satz aus dem Gesetz zu nehmen hält sie für politisch inakzeptabel. Der Satz sei keine rein technische Grösse. Travail.Suisse schreibt: “Soll eine Senkung des MUS (UWS) sozialverträglich und mehrheitsfähig sein, müssen die Renten unabhängig von der Höhe des Umwandlungssatzes gesichert werden. Die langfristig zentrale Massnahme zur Sicherung der Rentenhöhe ist für Travail.Suisse die weitere Senkung des Koordinationsabzuges. Diese hat sich in der 1. BVG-Revision bewährt und entspricht einer Erhöhung des versicherten Verdienstes. Die Senkung des Koordinationsabzugs wirkt gezielt im BVG-Obligatorium und wertet die heute im BVG benachteiligte Teilzeitarbeit auf. Das ist gesellschaftspolitisch und auch angesichts des sich abzeichnenden Fachkräftemangels absolut notwendig.”Als weitere Ausgleichsmassnahme schlägt die Gewerkschaft eine Ausgleichszahlung über die AHV vor. Die Zusatzfinanzierung hätte der Bund zu übernehmen.

Schliesslich wird der Abfluss von Geldern an die Lebensversicherer kritisiert, welche überhöhte Gewinne erzielen würden. Eine substanzielle Verbesserung der Mindestquoten-Regelung sei eine unerlässliche Bedingung, damit überhaupt auf die Diskussion um den UWS eingegangen werden könne. “Erst wenn ungerechtfertigte Geldabflüsse unterbunden werden, kann überhaupt objektiv festgestellt werden, welcher finanzielle Zusatzbedarf in der 2. Säule besteht. Wird die heutige Praxis beibehalten, wird dies zu einer Blockade des Systems und einem erhöhten Druck auf einen Rückzug der Lebensversicherer aus dem Geschäft der 2. Säule führen. Der Kongress von Travail.Suisse hat letztes Jahr entschieden, eine entsprechende Initiative zu prüfen.”

Schliesslich werden die Arbeitgeber kritisiert, welche die Erhöhung des Rentenalters in die Diskussion um den Satz eingebracht hätten. Dazu wird  ausgeführt: “Unverständlich ist vor diesem Hintergrund das Verhalten des Arbeitgeberverbands. Statt sich der Thematik anzunehmen, führt er ein politisches Ablenkungsmanöver durch: Er lanciert erneut die Diskussion um ein höheres Rentenalter. Erstens muss diese Diskussion, wenn schon, in der AHV geführt werden. Zweitens zielt eine Anhebung des Rentenalters über 65 an den Realitäten des Arbeitsmarkts vorbei, wenn zwischen 63 und 64 Jahren rund die Hälfte der Arbeitnehmenden gar nicht mehr auf dem Arbeitsmarkt tätig ist. Und drittens ist eine Anhebung des Rentenalters auch sachlich nicht zielführend: Wenn überhaupt, wäre eine solche Massnahme nur mit sehr langen Übergangsfristen politisch mehrheitsfähig.”

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