BGer: Weiterer Entscheid im INCA-Fall
Nachdem das Bundesgericht im INCA-Fall (betrügerischer Bezug von FZ-Leistungen) bereits zugunsten der Versicherten und gegen die UBS FZ_Stiftung entschieden hat, ist nun ein gleichlautendes Urteil auch gegen die BVG-Sammelstiftung der Swiss Life ergangen.
In einem Bericht des Beobachters heisst es dazu: Das Bundesgericht stellte sich jetzt in beiden Fällen auf den Standpunkt, die Freizügigkeitsstiftung der UBS respektive die BVG-Sammelstiftung der Swiss Life habe mit dem jeweiligen Rentner einen Vertrag abgeschlossen, wonach sie ihm auf sein Verlangen hin das bestehende Guthaben auszahlen müsse. Überweise sie das Geld einem unberechtigten Dritten, habe sie den Vertrag «grundsätzlich nicht erfüllt».
Beobachter / Meldung Forum vom 12.4.12







Mai 4, 2012 at 18:07
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Hier der Link zum Swiss Life Urteil: http://jumpcgi.bger.ch/cgi-bin/JumpCGI?id=05.04.2012_9C_137/2012
Zitat (E 4.4): "Der Nachweis richtiger Erfüllung des Vertrags obliegt der Vertragsschuldnerin. Nach dem Gesagten trägt sie in der Regel das Risiko einer Leistung an einen Unberechtigten. Ob und inwieweit eine Überwälzung dieses Risikos auf den Beschwerdegegner zulässig ist, kann offen bleiben, da die Beschwerdeführerin eine solche nicht geltend macht und auch keine entsprechende Vertragsklausel aktenkundig ist."