imageErich Solenthaler hat im Tages-Anzeiger einen “Ampelcheck” für Pensionskassen entwickelt. Anhand einer Reihe von Fragen soll er die Destinatäre in die Lage versetzen, die Fitness ihrer Kasse einzuschätzen. Gefragt wird nach sieben Kriterien mit folgenden Erläuterungen:

  • “Deckungsgrad: 105 Prozent sind nötig, um in einem heftigen Aktiencrash eine Sanierung zu vermeiden.
  • Obligationen: Wenn der Anteil 50 Prozent übersteigt, droht die Pensionskasse wegen der tiefen Zinsen auszubluten, oder sie gerät bei einem Zinsanstieg in Schwierigkeiten. Dies sind zurzeit die grössten, latenten Gefahren.
  • Technischer Zins: Mit ihm werden die Renten berechnet. Auf ihm beruht auch der Umwandlungssatz. Mehr als 3 Prozent sind derzeit kaum tragbar.
  • Rückstellungen: Einige Pensionskassen haben Rückstellungen für die Senkung des Umwandlungssatzes aufgebaut. Wenn keine bestehen, schreckt sie eher vor der unpopulären, aber nötigen Sparmassnahmen zurück. Die Rückstellung sollte 5 Prozent des Sparkapitals der aktiv Versicherten ausmachen. Unter dieser Rubrik findet man sie auch im Geschäftsbericht.
  • Vorsorgekapital für Rentner: Je höher diese Position ist, umso mehr fixe Ausgaben hat eine Pensionskasse und umso weniger kann sie auf ungünstige Entwicklungen reagieren, denn laufende Renten dürfen nicht gekürzt werden. Das Rentnerkapital sollte die Hälfte der Bilanzsumme nicht übersteigen.
  • BVG-Kapital: Damit ist der Teil des Vorsorgekapitals gemeint, für den die gesetzlichen Mindestvorschriften über die Verzinsung und den Umwandlungssatz gelten. Weil diese kaum erfüllt werden können, wirkt sich ein hohes BVG-Kapital nachteilig aus.
  • Fluktuation: Betriebliche Umstrukturierungen, Frühpensionierungen und Invalidierungen machen den Pensionskassen zu schaffen. Zudem nimmt der Verwaltungsaufwand zu.”

Solenthaler orientiert sich bei seinen Kriterien an Sicherheitsanalysen in Holland und Dänemark. Er hält dazu fest: “Dänemark und Holland beurteilen die Sicherheit ihrer Kassen nicht nach einem buchhalterischen Kriterium wie dem Deckungsgrad, sondern wenden ein Ampelsystem an. Der Check wird von den Aufsichtsbehörden angeordnet, für alle Kassen gelten dieselben Bestimmungen, und alle haben mit den gleichen Sanktionen zu rechnen. Hierzulande kam ein solches System ebenfalls zur Sprache, aber die Pensionskassen lehnen staatliche Sicherheitskontrollen ab, weil sie befürchten, ihre Autonomie zu verlieren.

Experten diskutieren schon seit Jahren neue Kriterien, kommen aber nicht vom Fleck. Für die Versicherten ist dies äusserst ärgerlich, denn sie hätten ein Recht, zu erfahren, wie es um ihre Vorsorgeeinrichtung steht. Nun müssen sie sich selbst informieren und ihrer Kasse ein Rating geben.”

Artikel TA