Wegen neuer internationaler Rechnungsvorschriften übertragen Konzerne zunehmend Anlagerisiken auf die Versicherten. Besserverdienende gewinnen dadurch Anlage-Freiheiten in der zweiten Säule. Allerdings steigen auch die Verlustrisiken, schreibt Michael Ferber in NZZ Equity. Viele Versicherte wüssten allerdings gar nicht, dass es seit dem Jahr 2006 bei vielen Kassen Möglichkeiten gibt, die Anlagestrategie für ihre Vorsorgegelder in der zweiten Säule mitzubestimmen. Auf die Teile von Löhnen oberhalb der Summe von 125’280 Fr. dem Anderthalbfachen des BVG-Maximallohns, bieten einige Vorsorgeeinrichtungen Versicherten Wahlfreiheit bei der Geldanlage. Besonders bekannt wurde der Fall der PK Novartis.

Die angebotenen Produkte sind unter dem Namen «1e-Vorsorgepläne» bekannt, schreibt Ferber, da sie im Artikel 1e der Verordnung über die berufliche Vorsorge (BVV 2) geregelt sind. Uneigennützig agierten die Unternehmen und ihre Vorsorgeeinrichtungen mit solchen Plänen jedoch nicht. Damit entledigten sie sich starrer Pensionsverpflichtungen und übertragen Anlagerisiken auf die Versicherten. Änderungen bei der internationalen Rechnungslegung setzen die Konzerne unter Druck, im überobligatorischen Bereich der zweiten Säule solche «reinen Beitragsprimatspläne» mit freier Wahl der Anlagestrategie anzubieten. Diese entsprechen in vielerlei Hinsicht den aus den USA bekannten «401k»-Plänen, meint Ferber.

 Artikel NZZ