Die IG Pensionskasse, welche sich für die Interessen der deutschen Grenzgänger in Sachen 2. Säule einsetzt, will gemäss ihrer neuesten Info die Aktivitäten auf Ende Jahr zum Abschluss bringen.

Die IG Pensionskasse hat die Entwicklung der Position des Schweizer Pensionskassensystems als „Berufliche Vorsorge“ in Deutschland ab 2005 aktiv begleitet und die Grenzgänger über den Fortgang informiert. Die IG Pensionskasse wurde initiativ, um auf der rechtli-chen/gesetzlichen und auf der politischen Ebene die Anliegen der Grenzgänger zu vertreten.

Mehrere Steuerverfahren sind inzwischen beim Bundesfinanzhof anhängig und sollten für eine rechtliche Klärung in den kommenden Monaten sorgen. Das Finanzgericht Freiburg hat in seinen Entscheidungen die rechtliche Situation der Schweizer Pensionskasse untersucht und im 3-Säulen-System der Altersvorsorge eingeordnet. Die zum Nachteil der Grenzgänger von der Finanzverwaltung seit 2005 vertretene Auffassung, es handle sich bei der Schweizer Pensionskasse insgesamt zusätzlich zur AHV um eine „gesetzliche Rentenversicherung“ (1. Säule der Vorsorge) wurde vom Finanzgericht als Tatsacheninstanz widerlegt.

Es ist gemäss der Info eine grundsätzliche Bereitschaft bei den Lörracher Abgeordneten – Armin Schuster, Bundestagsabgeordneter der CDU und Rainer Stickelberger, Justizminister von Baden-Württemberg und Landtagsabgeordneter der SPD – vorhanden, eine gesetzliche Basis für die entsprechende Anerkennung der Schweizer Pensionskasse zu schaffen. Die Finanzverwaltung habe sich bisher uneinsichtig gezeigt. Festzustellen sei weiter, dass der Dialog der Interessengemeinschaft Pensionskasse mit der Politik offensichtlich durch das zwischen Regierung und Opposition strittige Steuerabkommen D – CH zur Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge) aktuell blockiert wird.

  Grenzgänger Info 17