bgerDen gebeutelten Schweizer Banken drohen weitere Einnahmeverluste. Die Provisionen, die sie von Fondsverwaltern und anderen Banken für den Vertrieb von strukturierten Produkten und Anlagefonds erhalten, müssen sie künftig an ihre Kunden weitergeben. Das entschied gemäss Tages-Anzeiger das Bundesgericht in Lausanne.

Der Zürcher Bankkundenanwalt Daniel Fischer bezeichnete das Urteil gegenüber Tagesanzeiger.ch/Newsnet als richtungsweisend. «Das ist einer der massivsten Entscheide, die es im Finanzmarktrecht gegeben hat». Der Entscheid treffe die Schweizer Banken in einem äusserst «unglücklichen Moment». Der Schweizer Finanzplatz sei ohnehin schon sehr angeschlagen, sagte Fischer.

Gemäss Fischer ist der Entscheid des Bundesgerichts auch rückwirkend gültig. «Das heisst, dass Kickbacks, die in den letzten zehn Jahren einbehalten wurden, an die Kunden ausgezahlte werden müssen», so Fischer. Allerdings gebe es Banken, die dieses in ihren Vertragsbedingungen bereits ausgeschlossen hätten.

Zudem könne sich der Entscheid des Bundesgerichts für Anleger als «Pyrrhussieg» erweisen. «Es steht zu befürchten, dass Banken ihr gesamtes Kostenmodell revidieren», so Fischer. Konkret heisse das, dass die Vermögensverwaltungsgebühren steigen könnten.

  Tages-Anzeiger / BGer-Urteil