Die Steuerbehörden können einem das Ende der Arbeitstätigkeit mit einer gesalzenen Rechnung vergällen. Während das Sparen für das Alter steuerlich gefördert wird, macht der Fiskus beim Bezug dieser Gelder die hohle Hand, schreibt die NZZ und gibt Tipps, wie der Versicherte den Bezug optimieren kann.

Im Artikel heisst es u.a.”Hanspeter Konrad vom Pensionskassenverband ASIP weist darauf hin, dass sich die Frage der Zulässigkeit von Kapitalbezügen bei der Teilpensionierung stelle. Denn bis anhin liessen sich im Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) keine entsprechenden Bestimmungen finden. Deshalb müsse das PK-Reglement klären, ob der Anspruch auf Altersleistungen nicht mit Erreichen des ordentlichen Rentenalters, sondern mit der Beendigung der Erwerbstätigkeit entstehe. Trotz der fehlenden gesetzlichen Normierung würden Teilpensionierungen in der Praxis bei einer klaren reglementarischen Grundlage akzeptiert.”

 NZZ