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21.5.2013

 

BVG-aktuell Themen
4:11PM

BLPK: 2,3 Mrd. für die Sanierung

blDie in Schieflage geratene Basellandschaftliche Pensionskasse soll für 2,3 Milliarden Franken saniert werden. Das Reformpaket sieht neben der Ausfinanzierung den Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat vor.

Von den Sanierungskosten der Basellandschaftlichen Pensionskasse (BLPK) soll der Kanton 989 Millionen Franken tragen, wie die Finanz- und Kirchendirektion (FKD) mitteilte. Für den Rest müssen die übrigen rund 240 der BLPK angeschlossenen Institutionen wie Gemeinden, Spitex-Organisationen oder auch Unternehmen wie die BLT aufkommen.

Insgesamt zählt die BLPK rund 25'000 aktive Versicherte und 8000 Rentner. Per Ende 2010 wies die Kasse eine Deckungslücke von 1,5 Milliarden Franken und einen Deckungsgrad von noch 77,2 Prozent auf. Heute sei der Deckungsgrad noch tiefer, sagte BLPK-Geschäftsführer Hans Peter Simeon auf Anfrage. Beziffern wollte er den aktuellen Wert jedoch nicht, schreibt die Basler Zeitung.

Nach den Vorstellungen der FKD sollen die Sanierungskosten nicht auf einmal einbezahlt, sondern über einen Zeitraum von 40 Jahren amortisiert werden. Neben dem Kanton als Arbeitgeber müssen im Sinn der Leistungsymmetrie auch die aktiven Versicherten und die Rentner einen Beitrag an die Sanierung leisten. Kantonsangestellte müssen nach Auskunft von Markus Nydegger. Leiter des Kantonalen Personalamts, nicht nur einen höheren Abzug für die Pensionskasse verkraften, sondern auch einen Leistungsabbau. So soll das Rentenalter von 64 auf 65 Jahre erhöht werden.

Anreize für eine vorzeitige Pensionierung sollen zudem abgeschafft werden, wie Nydegger sagte. Gleichzeitig ist eine Flexibilisierung des Rentenalters vorgesehen. Kantonsangestellte sollen sich künftig frühestens mit 58 pensionieren lassen, aber auch bis 70 arbeiten können. Für Rentner besteht der Sanierungsbeitrag darin, dass sie künftig auf einen Teuerungsausgleich weitgehend verzichten müssen.

Ein wesentlicher Bestandteil des Reformpakets ist der Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat. Richteten sich die Renten bisher nach der Höhe des versicherten Lohns, soll künftig das angesparte Kapital für die Rente massgeblich sein. Für Markus Nydegger, der das Reformpaket als «sehr ausgewogen» beurteilt, ist der Primatwechsel keine Sparmassnahme, vielmehr solle die Flexibilität erhöht werden. Am Ziel einer Rente in der Höhe von 60 Prozent des letzten Lohnes werde auch beim Beitragsprimat festgehalten. Das Reformpaket selbst soll im kommenden Februar in die Vernehmlassung gehen.

 Basler Zeitung / Mitteilung BL

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