Seit Mitte 1999 haben über 225’000 Personen eine Anfrage betreffend Guthaben aus beruflicher Vorsorge bei der Zentralstelle eingereicht, ist dem Geschäftsbericht des Sicherheitsfonds zu entnehmen. Im Geschäftsjahr 2009 sind 23’206 neue Anfragen bearbeitet worden. Damit überstiegen die Anfragen das bereits hohe Niveau des Jahres 2008 noch leicht. Alle kontoführenden Einrichtungen (Vorsorgeeinrichtungen, Freizügigkeits- und Policenstiftungen) melden der Zentralstelle periodisch die bei ihnen vorhandenen vergessenen oder kontaktlosen Guthaben. Die beiden Datenbestände werden durch die Zentralstelle in regelmässigen Abständen mit den Anfragen verglichen.

Bei einer möglichen Übereinstimmung einer Anfrage und der Kontomeldung werden der Gesuchsteller und die kontoführende Einrichtung orientiert. Diese Parteien regeln anschliessend die Weiterleitung des Guthabens nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Bis Ende Februar 2010 hat die Zentralstelle für 69’202 Gesuchsteller total 105’370 mögliche Übereinstimmungen von Guthaben aus beruflicher Vorsorge lokalisieren können. Alle neu eingereichten Anfragen werden sofort auf eine vorhandene Meldung eines Guthabens überprüft. Später eintreffende Kontomeldungen für solche Anfragen werden durch die regelmässigen Suchläufe über den ganzen Datenbestand abgedeckt. Pro Woche werden zurzeit rund 440 neue Anfragen zu Guthaben aus beruflicher Vorsorge eingereicht. Der Anteil der Anfragen, bei denen ein Konto gemeldet werden kann, liegt bei gut 35%.