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Die aktuelle Diskussion

Umwandlungssatz / Bericht über die Zukunft der 2. Säule

 

Mit dem Bericht des Bundesrates zur Zukunft der 2. Säule läuft im Herbst 2011 die nächste Runde der Diskussion um die Senkung des Mindest-Umwandlungssatzes an. Die Arbeitnehmer-Organisationen bringen sich bereits in Stellung. 

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Aktuelle Ausgabe:

Nr. 217 / PDF

21.5.2012

 

BVG-aktuell Themen
1:21PM

Rossier: «Der Staat kann die Verwaltungskosten nicht verordnen»

image Die NZZ führte mit Yves Rossier, Direktor des BSV, ein Interview zum Ausgang der Abstimmung über den Umwandlungssatz. Auszüge aus dem Gespräch:

Der Bundesrat hat mit der längeren Lebenserwartung und den sinkenden Erträgen argumentiert.
Rossier: Vernunftargumente allein konnten nun offensichtlich nicht überzeugen. Es ist auch so, dass Entscheide über die Solidarität und über die Verteilung der Opfer immer politisch sind. Man kann diese nicht mathematisch berechnen. Das bürokratische Ei des Kolumbus gibt es in der Sozialpolitik nicht. Politische Fragen brauchen eine politische Antwort. Und um diese muss immer wieder neu gestritten werden.

Die SP fordert einen externen Rentenüberwacher.
Massgebend ist, welche Regeln eingehalten werden müssen. In dieser Hinsicht scheint mir die geplante Oberaufsicht mehr als ein Rentenüberwacher zu bieten. Die Oberaufsicht muss nicht nur die Einhaltung der Regeln überwachen, sondern sie setzt auch, wie bereits gesagt, allgemein geltende Standards der Überwachung fest. Diese Oberaufsicht ist unabhängig, professionell, und die Sozialpartner haben Einsitz.

Im Abstimmungskampf wurde behauptet, dass viel Geld bei den Versicherungen zum Beispiel durch überhöhte Beraterhonorare oder Verwaltungskosten versickert. Wie viel Luft ist da noch drin?
Es fällt mir schwer, das zu sagen. Die Pensionskassen sind ja partnerschaftlich geführt. Ich kann mir also nicht vorstellen, dass dort absichtlich zu hohe Verwaltungskosten verrechnet werden. Etwaige Interessenkollisionen werden nun in der Strukturreform angepackt. Die Kosten der Vermögensverwaltung haben sich in den letzten 20 Jahren zudem deutlich nach unten bewegt, sie liegen nun bei 0,29 Prozent des Kapitalbetrags. Ich sehe nicht, wie der Staat die «richtige» Höhe der Verwaltungskosten vorschreiben kann. Man muss auf die partnerschaftliche Führung der Pensionskassen setzen.

NZZ

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