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Umwandlungssatz / Bericht über die Zukunft der 2. Säule

 

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Nr. 217 / PDF

21.5.2012

 

BVG-aktuell Themen
9:20AM

Bundesrat will verschärfte Finanz-Aufsicht

“Die Regierung will im Kampf für einen sauberen Finanzplatz schärfer gegen Verstösse an der Börse vorgehen. Doch nicht alle ihre Massnahmen stossen auf Gegenliebe”, schreibt die Handels-Zeitung. Das Bekenntnis zu einem sauberen Finanzplatz Schweiz findet sich unter anderem im Bericht über «Strategische Stossrichtungen für die Finanzmarktpolitik», welchen der Bundesrat Mitte Dezember 2009 verabschiedet hat. Nun hat die Landesregierung die Aufgabe, diese Strategie umzusetzen. Seit Mitte Januar läuft die Vernehmlassung über die Vorschläge und über die Massnahmen, mit welchen Börsendelikte und Marktmissbräuche energischer als bisher bekämpft werden sollen.

Eine Verschärfung im Vergleich zu heute verbirgt sich hinter der Absicht des Bundesrats, die Kompetenz der Finanzmarktaufsichtsbehörde (Finma) zu erweitern. Danach soll diese im Rahmen einer «punktuellen Marktaufsicht» missbräuchliche Praktiken auch bei ihr nicht unterstellten Marktteilnehmern ahnden. Allerdings gilt eine Beschränkung auf drei Tatbestände, nämlich auf Scheingeschäfte zur Volumenmanipulation, auf das sogenannte «Scalping» (Kauf eines Wertpapiers, für das nachher Kaufempfehlungen abgeben werden) sowie auf das «Frontrunning» (Kauf oder Verkauf eines Wertpapiers vor Abwickeln eines Kundenauftrags). Von dieser neuen Massnahme wären neben Hedge-Fonds, Herausgebern von Börsenbriefen, Vermögensverwaltern, grossen Privatanlegern auch die Pensionskassen betroffen.

Hanspeter Konrad, Direktor des Schweizerischen Pensionskassenverbands (ASIP), meint jedoch gegenüber der «Handelszeitung», eine solche Aufsicht sei für die Vorsorgeeinrichtungen (VE) «weder zweckmässig noch zielführend». Das Parlament habe im Rahmen der Strukturreform in der beruflichen Vorsorge eine Unterstellung der VE unter die Finma deutlich abgelehnt. Zudem habe der Verband in einer für alle Mitglieder gültigen Charta Verhaltensregeln für Pensionskassen-Verantwortliche formuliert. So will der ASIP selber verhindern, dass Verwalter von BVG-Geldern ihr Insider-Wissen missbräuchlich ausnützen.

Handels-Zeitung / Bericht BR

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