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Die aktuelle Diskussion

Umwandlungssatz / Bericht über die Zukunft der 2. Säule

 

Mit dem Bericht des Bundesrates zur Zukunft der 2. Säule läuft im Herbst 2011 die nächste Runde der Diskussion um die Senkung des Mindest-Umwandlungssatzes an. Die Arbeitnehmer-Organisationen bringen sich bereits in Stellung. 

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Aktuelle Ausgabe:

Nr. 217 / PDF

21.5.2012

 

BVG-aktuell Themen
12:25PM

Towers Watson-Studie: Vorsorgepläne und Umwandlungssatz

image Die Umwandlungssätze der Vorsorgepläne der 20 im Börsenbarometer Swiss-Market-Index (SMI) vertretenen Unternehmen liegen im Durchschnitt deutlich niedriger als der derzeit gültige BVG-Mindestumwandlungssatz. Zudem weist die Höhe der Vorsorgeleistungen der SMI-Unternehmen grosse Unterschiede auf. Dies sind die wichtigsten Ergebnisse einer im Herbst 2009 durchgeführten Studie des Beratungsunternehmens Towers Watson. Die Analyse beruht auf Befragungen von Verantwortlichen der beruflichen Vorsorge in den 20 SMI-Konzernen.

image Zum Thema Umwandlungssatz wird festgehalten: “Der derzeit gültige gesetzliche BVG-Mindestumwandlungssatz (2009: 7,05% für Männer/ 7,00% für Frauen) darf für das obligatorische Altersguthaben nicht unterschritten werden. Bei umhüllenden Kassen, die sowohl obligatorische als auch überobligatorische Leistungen anbieten, kann der Umwandlungssatz tiefer sein. Voraussetzung ist, dass in einer Schattenrechnung nachgewiesen wird, dass die obligatorischen Leistungen erbracht werden. Laut Studie liegt der aktuelle Umwandlungssatz bei den Vorsorgeplänen der SMI-Unternehmen für Männer und Frauen im Alter von 60 im Median bei 5,85% für Männer und 5,90% für Frauen. Bei Männern im Alter 65 liegt der Wert bei 6,60%, für Frauen (64 Jahre) bei 6,50%.”

In einem Kommentar der NZZ zur Towers Watson-Studie heisst es: “Die Studie zeigt deutlich, dass die Abstimmung für viele gut verdienende Arbeitnehmer nicht relevant sein wird. Der BVG-Mindestumwandlungssatz gilt nämlich nur für das Obligatorium der beruflichen Vorsorge, bei dem das BVG Mindestleistungen definiert. Die Pensionskassen können aber über das vom Gesetz geforderte Minimum hinausgehen (überobligatorische Leistungen). Die BVG-Eintrittsschwelle beträgt derzeit 20 520 Fr., der BVG-Höchstlohn 82 080 Fr. Wenn Arbeitnehmer also in einer «umhüllenden» Pensionskasse - die sowohl obligatorische als auch überobligatorische Leistungen anbietet - versichert sind, können geringere Umwandlungssätze verwendet werden, wenn die Zahlungen oberhalb der obligatorischen Leistungen liegen.”

Wir können hier nur ein weiteres Mal anfügen: Betroffen von einem Nein zur geplanten Senkung sind nicht die Versicherungen, sondern die Mitarbeiter kleiner Unternehmen mit geringen überobligatorischen Leistungen. Ausgerechnet sie müssen die Suppe auslöffeln, welche die Linke ihnen jetzt einbrocken will. Und zwar in Form höherer Kassenbeiträge, um die unvermeidlichen Pensionierungsverluste auszugleichen. Das ist Sozialpolitik à la SGB und SP.

Mitteilung Towers Watson

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