admin Das paritätische Organ, das für die strategische Führung einer Pensionskasse verantwortlich ist, wird durch Vertreter der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer gestellt. Die gesetzlichen Vorschriften zur paritätischen Verwaltung wurden im Rahmen der 1. BVG-Revision revidiert und sollen die Interessen beider Sozialpartner sichern. Die vorliegende empirische Studie des BSV von Christian Bolliger und Christian Rüefli (schriftliche Umfrage bei 340 Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern aus 108 Vorsorgeeinrichtungen, Analyse von Reglementen, Experteninterviews) untersucht, inwieweit die neuen Gesetzesbestimmungen umgesetzt worden sind und welche Wirkungen sie erzielen. Das hoffnungsvolle Fazit der Studie lautet gemäss einer Mitteilung des BSV: “Sämtliche neuen Massnahmen sind weitestgehend umgesetzt und entfalten die erhoffte Wirkung”. Eine weitere Verbesserung der paritätischen Verwaltung und der Professionalisierung der paritätischen Organe würden sich ohne Zutun des Gesetzgebers umsetzen und hingen einzig vom Willen des paritätischen Organs ab, schreibt das Amt. (Vgl. auch Artikel „Stärkung der paritätischen Verwaltung: die Richtung stimmt“ in: „Soziale Sicherheit CHSS, 1/2009).

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