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Mit dem Bericht des Bundesrates zur Zukunft der 2. Säule läuft im Herbst 2011 die nächste Runde der Diskussion um die Senkung des Mindest-Umwandlungssatzes an. Die Arbeitnehmer-Organisationen bringen sich bereits in Stellung.

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Die Vernehmlassung zu den Ausführungsbestimmungen zur Strukturrevision in BVV1, BVV2 und der neuen ASV hatte heftige Diskussionen ausgelöst. Die schliesslich in Kraft gesetzten Bestimmungen aber wurden mit Erleichterung zur Kenntnis genommen. Verfolgen Sie hier die Entwicklung und laden Sie alle wichtigen Dokumente herunter.

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Nr. 207
Die neuste Ausgabe

BVG-aktuell Themen
8:16AM

Lebensbescheinigung für die Pensionskasse

Der “Sonntag” berichtet über die Pensionskasse der Rhätischen Bahn, welche von ihren Versicherten periodisch eine amtlich beglaubigte Lebensbescheinigung verlangt. Im Beitrag heisst es: “Wie Felix Bruseghini, Sachbearbeiter bei der RhB-Pensionskasse, betont, sollen mit dem Vorgehen Missbräuche vermieden werden. In den letzten Jahren sei allerdings kein solcher Fall zu verzeichnen gewesen. Die Kasse sei aber von der  Revisionsstelle aufgefordert worden, die Lebensbescheinigungen einzuholen.”

Wie eine Umfrage des “Sonntag” bei Pensionskassen zeigt, werden die Kassen in der Regel von ihrer Kontrollstelle aufgefordert, die Lebensbescheinigungen einzuholen, so wie bei der RhB. Bei der Erfüllung dieser Pflicht gibt es aber verschiedene Vorgehensweisen. Die 22’000 bis 24’000 Versicherten im Pensionsalter der SBB-Pensionskasse zum Beispiel bekommen dank eines diskreten Vorgehens von der Uberprüfung gar nichts mit. Die Pensionskasse gelangt direkt an die Wohngemeinden ihrer Rentenbezüger. Die Kasse schicke den Einwohnerkontrollen eine Liste mit den Namen undAdressen der Rentner zu, verbunden mit der Bitte, diese zu kontrollieren, beschreibt SBB-Pressesprecher Reto Kormann das Vorgehen.

Ein anderes, ebenfalls diskretes Vorgehen kommt bei der Pensionskasse des Kantons Graubünden zur Anwendung: Die Kasse nehme periodisch bei der AHV-Kontrollstelle Kontakt auf und frage nach, ob die AHV-Nummern der Rentenbezüger noch aktiviert seien, sagt Werner Buchmann, Direktor-Stellvertreter der kantonalen Pensionskasse. Dieses Vorgehen sei einfacher und kostengünstiger als das Einholen von Lebensbescheinigungen bei den jeweiligen Wohngemeinden. Gleich wie die RhB geht dagegen die Pensionskasse der Migros vor. Auch sie fordert ihre Rentenbezüger alle vier Jahre auf, bei einer amtlichen Stelle eine Lebensbescheinigung einzuholen, wie Geschäftsleiter Thomas Hohl sagt.

Mehr oder weniger einheitlich ist das Vorgehen der Pensionskassen bei Rentenbezügern mit Wohnsitz im Ausland. Von ihnen verlangen alle Kassen amtlich bestätigte Lebensbescheinigungen, Unterschiede gibts lediglich bei den Intervallen.

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