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Nr. 217 / PDF

21.5.2012

 

BVG-aktuell Themen
4:26PM

Beobachter: BL-Aufsicht greift durch

Eine BL Mini-Pensionskasse passt ihre Reglemente nicht an – und wird unter Zwangsverwaltung gestellt. Zu Unrecht, finden die Stiftungsräte. Jetzt wird's teuer für die Versicherten. Die «Vorsorgestiftung der Glatt und Vettiger AG» ist eine teilautonome Pensionskasse, die nicht alle Risiken selbst versichert. In der Vorsorgestiftung führen die beiden Betriebsinhaber eine Kaderversicherung. Das im Jahr 2007 ausgewiesene Stiftungsvermögen von rund sechs Millionen Franken steckt zu gut 80 Prozent in Liegenschaften und einem Darlehen bei der eigenen Firma.

Das Amt für Stiftungen und berufliche Vorsorge des Kantons Baselland genehmigte die Jahresrechnung der Kleinstkasse bis 2003 jeweils anstandslos. Dann verschärfte der Gesetzgeber die Bestimmungen: Für ungesicherte Anlagen beim Arbeitgeber – wie das Darlehen der PK – gilt seit 2004 eine Obergrenze von fünf Prozent des Vermögens. Allerdings können Vorsorgeeinrichtungen davon abweichen, sofern die Sicherheit der Vorsorgegelder schlüssig dargelegt wird. In der Regel eine Formsache.

Das dachte sich auch Stiftungsratspräsident Vettiger, als die kantonale Aufsicht fehlende Reglemente, eine aktuelle Verkehrswertschätzung der Liegenschaften und die unzureichende Sicherung des Darlehens monierte. Er fühlte sich auf der sicheren Seite – und kam der Aufforderung nicht nach. 2006 und 2007 verschärfte die Aufsicht den Druck, verfügte Bussen, setzte neue Fristen und drohte schliesslich, die Stiftungsräte abzusetzen. Mitte 2008 entzog er den beiden Stiftungsräten die Zeichnungsberechtigung und setzte eine Anwältin als Sachwalterin ein. Diese hatte den Auftrag, «gegebenenfalls die Liquidation der Vorsorgestiftung durchzuführen».

Dass die Aufsicht so schweres Geschütz auffährt, ist selten. Laut Fahrländer werden ein- bis zweimal pro Jahr solch scharfe Sanktionen ergriffen – meist wegen Interessenkonflikten oder Untätigkeit des Stiftungsrats. Sein Amtskollege Erich Peter von der Zürcher Aufsicht registrierte in den letzten fünf Jahren 19 Fälle, wo Stiftungsräte abgesetzt oder suspendiert wurden – auch hier vor allem wegen «Interessenkonflikten oder mangelnder Handlungsfähigkeit des Stiftungsrats». Daten für die ganze Schweiz gibt es nicht.

aaa  Beobachter

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