Damit Scheiden nicht weh tut
Gertrud Bollier zeigt in ihrem Beitrag in der Finanz und Wirtschaft vom 6.8.05 im Detail auf, was eine Scheidung in Bezug auf Versicherungs- und Vorsorgefragen bedeutet. In einem ersten Schritt ist ganz profan zu überlegen, ob in guten Tagen gegebene Vollmachten zu annullieren sind und wer sinnvollerweise bevollmächtigt werden soll, falls man handlungsunfähig wird. Wie steht es mit in der Lebensversicherung, der Säule 3a und im Testament begünstigten Personen– stimmen diese Regelungen mit der neuen Lebenssituation überein? Allenfalls sind auch hier umgehend entsprechende Vorkehrungen zu treffen.
Artikel Bollier in FuW










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