Virtuelle Durchführung von AST-Versammlungen
(BSV) Anleger von Anlagestiftungen können ab dem 1. Juli 2024 virtuelle Anlegerversammlungen abhalten. Der Bundesrat hat eine entsprechende Verordnungsänderung beschlossen. Für die virtuellen Versammlungen der Anlagestiftungen gelten dieselben Bestimmungen wie für Aktiengesellschaften bei der Durchführung von Generalversammlungen.
Mit der Änderung der Verordnung über die Anlagestiftungen (ASV) wird der technologischen Entwicklung und den Erfahrungen während der Covid-19-Pandemie Rechnung getragen. Die Verordnungsänderung tritt auf den 1. Juli 2024 in Kraft.
Die Party ist vorbei
Fabian Schäfer kommentiert in der NZZ den Bericht des EFD zu den Finanzperspektiven bis zum Jahr 2060. Es sieht nicht gut aus.
Die Botschaft ist klar, und sie richtet sich nicht nur an die Politik, sondern vor allem an das Volk, das die demografischen Kosten mit der 13. AHV-Rente kürzlich noch einmal markant erhöht hat: Der Druck wird in den nächsten Jahrzehnten auf allen staatlichen Ebenen spürbar zunehmen.
Und dabei sind andere wichtige Themen wie die geplante Erhöhung des Armeebudgets noch nicht einmal eingerechnet. Die kurzfristige Spardebatte, die Bundesbern heuer im Hinblick auf die nächsten Jahre führen muss, löst zwar bereits vielstimmiges Wehklagen aus. Aber sie ist nur ein erster Vorgeschmack.
Höchststand am Schweizer Fondsmarkt
(AMAS) Der Schweizer Fondsmarkt hat im 1. Quartal 2024 seine starke Erholung fortgesetzt. Getrieben von Performancegewinnen erreichte der Fondsmarkt mit über CHF 1.5 Billionen beim Volumen eine neue Höchstmarke. Die Nettozuflüsse blieben allerdings moderat und konzentrierten sich hauptsächlich auf risikoarme Anlageklassen.
Mitteilung / FR
Kostspielige Alterung – knappe Mittel
Der Staat hat wegen der Demografie vor allem in der AHV und im Gesundheitswesen bedeutenden Korrekturbedarf. Das zeigen die neuen Finanzperspektiven des Bundes bis 2060, wie Hansueli Schöchli in einem Beitrag der NZZ aufzeigt.
Zur Einschätzung künftiger Belastungen für die Staatsfinanzen wagt die Eidgenössische Finanzverwaltung alle paar Jahre den Blick in die fernere Zukunft. Die jüngste Rechenübung reicht bis 2060. Laut den am Dienstag publizierten Ergebnissen würden die Schulden der öffentlichen Hand gemessen an der Zunahme der demografieabhängigen Kosten ohne Reformen von 27 auf 48 Prozent der jährlichen Wirtschaftsleistung (Bruttoinlandprodukt, BIP) wachsen.
Dies entspräche gemessen am BIP des vergangenen Jahres einer Schuldenzunahme von etwa 170 Milliarden Franken. Das bezieht sich auf Bund, Kantone, Gemeinden und Sozialversicherungen zusammen.
Jahresergebnis von AHV, IV und EO
(Compenswiss) Die drei Sozialversicherungen schliessen das Geschäftsjahr 2023 mit einem positiven Umlageergebnis von CHF 1229 Millionen für die AHV, CHF 50 Millionen für die IV und CHF 173 Millionen für die EO ab.
Trotz der grossen Instabilität auf den Finanzmärkten im vergangenen Jahr ist das Anlageergebnis positiv. Dies führt zu einem ebenfalls positiven Betriebsergebnis für die AHV (CHF 2857 Millionen), für die IV (CHF 206 Millionen) und für die EO (CHF 246 Millionen).
Die Schulden der IV gegenüber der AHV bleiben unverändert bei CHF 10’284 Millionen. Der gesamte Vermögensbestand der compenswiss per 31. Dezember 2023 beläuft sich auf CHF 40’622 Millionen.
UBS: PKs und ihre Immobilien
Die UBS hat eine Bestandesaufnahme des Immobilienbereichs der Pensionskassen erstellt und eine Prognose für 2024 mit Blick auf die Zinswende gewagt. In einem Beitrag auf ihrer Website wird festgehalten:
«Nachfrageboom bei Mehrfamilienhäusern ist vorbei», konstatierte der «Tages-Anzeiger» im August letzten Jahres und titelte einige Wochen später, «Preise für Häuser, Wohnungen und Büros kommen ins Rutschen». Medienhype, Alarmismus oder Realität? Und wie sind Pensionskassen davon betroffen?
In der Tat sind gemäss Dr. Robert Weinert, Leiter Research bei Wüest Partner, die Preise für Wohnimmobilien 2023 um rund 4,4% gesunken. Und: Gesamtschweizerisch lag das Transaktionsvolumen letztes Jahr rund 35% unter dem langjährigen Mittel. Allerdings gilt es, beide Aspekte zu relativieren:
D: PK-Kosten im Griff?
Wie hoch sind die Kosten deutscher Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung? Gibt es ein strukturelles Kostenproblem? Und müssen die Unternehmen zukünftig umfassender an die Finanzaufsicht berichten? In einem Bericht auf der Website der Bafin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) zu einer Kosten-Studie heisst es dazu:
Die durchschnittlichen Gesamtkosten deutscher Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) sind nicht zu hoch, lautet der Befund der BaFin. Das ist eine gute Nachricht für die Versorgungsberechtigten und Arbeitgeber, aber auch für die EbAV selbst.
Weil es kein strukturelles Kostenproblem gibt, ist auch ein umfassendes und regelmäßiges Kosten-Berichtswesen an die BaFin überflüssig. Zu den EbAV zählen in Deutschland Pensionskassen und Pensionsfonds. (…)
Die durchschnittlichen Gesamtkosten deutscher EbAV betrugen im Jahr 2021 0,79 Prozent der Kapitalanlagen zu Buchwerten oder 0,72 Prozent der Kapitalanlagen zu Zeitwerten. Es ist nicht erkennbar, dass die Kosten systematisch zu hoch sind. Ein strukturelles Kostenproblem gibt es also nicht.
Das Gesamtkostenniveau deutscher EbAV ist ähnlich dem der Niederlande, dem größten EbAV-Markt der Europäischen Union. In den Niederlanden gibt es schon seit Jahren Kostentransparenzinitiativen und ein umfassendes Kosten-Berichtswesen gegenüber der Aufsichtsbehörde.
SP will Bezug von Sozialleistungen automatisieren
Die Delegierten der SP60+ haben an ihrer Mitgliederversammlung eine landesweite Aktion mit Vorstössen in den Kantonsparlamenten beschlossen. Das Ziel: Schweizweit soll ein Automatismus zur Erbringung von Sozialleistungen wie beispielsweise Prämienverbilligungen, Ergänzungsleistungen oder Überbrückungsrenten eingeführt werden.
Überbrückungsrente und neues Rentenalter
Der Tages-Anzeiger berichtet über die Klage von Mitarbeiterinnen der Swiss, die eine Ueberbrückungsrente bis Alter 64 erhalten, was mit dem neuen Referenzalter nicht mehr reichen kann. Männer erhalten sie bis 65.
Die Corona-Pandemie hatte die Swiss in eine Krise gestürzt. Die Folge war ein massiver Stellenabbau. Zahlreichen Mitarbeitenden wurde gekündigt, anderen die Frühpensionierung nahegelegt. So auch einer Kadermitarbeiterin des Bodenpersonals, die über 40 Jahre für die Fluggesellschaft und ihre Vorgängerin Swissair tätig war.
Das Angebot, das sie erhielt, war gut. Die Angestellte nahm es wahr und liess sich Ende 2022 mit gut 58 Jahren frühpensionieren. Auch weil ihre Arbeitgeberin in Aussicht stellte, die AHV-Zahlungen bis zum ordentlichen Pensionsalter auszugleichen. Immerhin 2450 Franken pro Monat. Zum Zeitpunkt ihrer Pensionierung lag das AHV-Alter für Frauen bei 64 und für Männer bei 65 Jahren.
Drei Monate vor dem letzten Arbeitstag der Swiss-Angestellten entschied sich das Schweizer Stimmvolk, das AHV-Alter für Frauen auf 65 Jahre zu erhöhen und damit an jenes der Männer anzugleichen. Für die Swiss-Mitarbeiterin war klar: Ihre Arbeitgeberin würde die zwölf zusätzlichen AHV-Renten, insgesamt 29’400 Franken, dereinst bis zum erhöhten Pensionsalter ausgleichen – wie bei den männlichen Kollegen.
Das Programm 2024 der OAK
pw. Laetitia Raboud, seit 1. Februar als Nachfolgerin von Manfred Hüsser neue Direktorin der OAK, hat am Pension-Panel der inter-pension in Zürich die Arbeitsschwerpunkte der OAK für das laufende Jahr dargelegt. Dabei stehen drei Bereiche im Vordergrund, für welche entsprechende Weisungen und Mitteilungen vorgesehen sind.
Es sind dies Mindestanforderungen an die Aufsichtstätigkeit, Mindestanforderungen an den Umgang mit bedeutenden Rechtsgeschäften bei den Vorsorgeeinrichtungen und Strukturtransparenz und interne Kontrolle bei Vorsorgeeinrichtungen im Wettbewerb.
Zu diskutieren gab beim Thema Aufsichtstätigkeit die Feststellung, dass die “risikoorientierte/proaktive Aufsicht im Gesetz nicht explizit gefordert” wird, die Tendenz aber offenbar in diese Richtung weist. Als Weiterentwicklung der Aufsichtstätigkeit wurden Weisungen mit Zielvorgaben und eine ergänzende Vollzugspraxis genannt.
Das Ziel ist die einheitliche Rechtsanwendung und Aufsichtstätigkeit, was aber bereits bei der Gründung der OAK im Vordergrund stand, aber offenbar durch die vielfältige und häufig ausufernde Weisungstätigkeit gelegentlich vergessen wurde.
Weiterarbeit im Pensionsalter erleichtern
Pro Senectute Schweiz und der Schweizerische Arbeitgeberverband setzen sich gemeinsam für die freiwillige Weiterarbeit über das Referenzalter hinaus ein. Verschiedene Massnahmen sollen die Selbstbestimmung und eine individuellere Gestaltung der beruflichen Laufbahn fördern. Ein gemeinsamer Massnahmenkatalog zeigt mögliche Lösungswege auf. In einer Mitteilung heisst es dazu:
Gegenwärtig wird die freiwillige Weiterarbeit über das Referenzalter erschwert und teilweise gar verunmöglicht – selbst, wenn dies von den Arbeitnehmenden ausdrücklich gewünscht wird. Für den Arbeitsmarkt, der bereits heute einen akuten Arbeitskräftemangel aufweist, ist dies fatal. Er verliert nicht nur die dringend benötigten Arbeitskräfte, sondern mit ihnen auch Berufserfahrung und wertvolles Wissen.
Die Entscheidung für oder gegen eine freiwillige Weiterarbeit nach Erreichen des Referenzalters sollte in der heutigen Zeit eine persönliche Entscheidung sein.
Pro Senectute Schweiz und der Schweizerische Arbeitgeberverband setzen sich gemeinsam für ein freiwilliges Weiterarbeiten über das Referenzalter hinaus ein. Dazu gehört im Wesentlichen, dass sie sich gemeinsam für eine Neugestaltung des Übergangs vom Erwerbsleben in die Pensionierung in Einklang mit den gesellschaftlichen Veränderungen einsetzen.
Ein gemeinsamer Massnahmenkatalog zeigt Lösungswege zur Förderung der Selbstbestimmung im Alter und einem altersdiversen Arbeitsmarkt auf.
Mitteilung SAV/Pro Senectute / Gemeinsames Papier
“Renten-Zoff im Frauen-Lager”
«Die Rentenreform sorgt für Stunk zwischen dem Frauendachverband Alliance F und den SP-Frauen. Dass der Verband die Ja-Parole beschlossen hat, goutieren die linken Frauen gar nicht”, schreibt der Blick.
Der Frauendachverband Alliance F hat am Samstag mit deutlicher Mehrheit die Ja-Parole zur Pensionskassen-Reform beschlossen – zum Unmut der SP-Frauen.
«Es ist ein Kompromiss, aber es ist ein grosser Fortschritt gegenüber heute», so Maya Graf, Co-Präsidentin von Alliance F und Grünen-Ständerätin von Baselland. Sie argumentiert unter anderem damit, dass die Eintrittsschwelle für die Pensionskasse sinkt, wovon tiefe und mittlere Einkommen profitieren. Dafür setze man sich schon seit über 30 Jahren ein.
Der Verband verweist zudem auf eine von ihr in Auftrag gegebene Studie, die man Anfang Monat veröffentlicht hat. Diese kommt zum Schluss, dass vor allem Personen profitieren würden, die Teilzeit arbeiten. Und das sind besonders viele Frauen. Gemäss der Untersuchung würden 275’000 Frauen durch die Reform eine höhere Rente erhalten, aber nur 67’000 eine tiefere.
Tamara Funiciello (34), Co-Präsidentin der SP-Frauen, hält die Studie für unseriös. Die Auswirkungen der Teilzeitbeschäftigung würden ausser Acht gelassen. Frauen mit tiefen Einkommen würden besonders an die Kasse kommen.
Blick / Mitteilung SP-Frauen / Studie Alliance F
Wechsel in der Geschäftsführung der Previs Vorsorge
Seit über 20 Jahren wird die Previs Vorsorge unter der Leitung von Stefan Muri geführt. Ende Juni 2025 wird er seinen Ruhestand antreten. Mit dem frühzeitigen Beginn des Rekrutierungsprozesses (Ausschreibung im April 2024) will die Previs Vorsorge einen nahtlosen Übergang ermöglichen und die Kontinuität in der Führung gewährleisten. Bis zu seinem Ausscheiden wird Muri die Geschäfte der Previs weiterführen.
Schweizer Personalvorsorge mit neuer Website
Die Zeitschrift «Schweizer Personalvorsorge» hat einen neuen eigenen Internetauftritt mit einer Auswahl grossteils exklusiver Texte zur Ergänzung der Printpublikation. Der Fokus liegt dabei auf Kommentaren und aktuellen Inhalten. Die Redaktion freut sich über ein Feedback zur neuen Website.
https://www.schweizerpersonalvorsorge.ch/
91,5 Mrd. für die Gesundheit
Kosten des Gesundheitswesens nach Altersklasse und Geschlecht, 2022
Millionen Franken
(BfS) 2022 stiegen die Kosten des Gesundheitswesens im Vergleich zum Vorjahr um 2,2 Milliarden auf 91,5 Milliarden Franken an. Der Anteil der Gesundheitskosten am Bruttoinlandprodukt (BIP) zu laufenden Preisen verringerte sich gegenüber 2021 leicht von 12,0% auf 11,7% im Jahr 2022.
2022 entfielen 52% der Gesundheitskosten auf Personen ab 61 Jahren. Mit Ausnahme einiger Altersklassen (0-10 Jahre und 56-75 Jahre) waren die Gesundheitskosten für Frauen (55% der Gesamtkosten) systematisch höher als jene für Männer.
Dies ist hauptsächlich auf die für Frauen im gebärfähigen Alter oder während der Wechseljahre erbrachten Leistungen sowie auf den höheren Frauenanteil insbesondere in den höheren Altersklassen zurückzuführen. Diese Zahlen sind im Zeitverlauf relativ stabil.